Landesparteitag 2024
Samstag, 23. November 2024, 11:00 Uhr
Cloef-Atrium, Mius-Kiefer-Straße, 66693 Mettlach
Anträge
Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreisverbände, der Landesparteirat, der Landesvorstand, der Landesfinanzrat, die Vereinigungen i.S. des §7, die anerkannten Landesarbeitsgemeinschaften, die Antragskommission im Rahmen ihrer Arbeit, die Landtagsfraktion sowie mindestens zehn Mitglieder, die gemeinsam einen Antrag einreichen.
Antragsfrist: Freitag, 08.11.2024, 12:00 Uhr
§ 10 Abs. 9 Anträge an den LPT sind bis zwei Wochen (bei verkürzter Ladungsfrist bis drei Tage) vor der Versammlung schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle einzureichen. Fällt der Fristablauf nicht auf einen gewöhnlichen Arbeitstag, muss der Antrag am letzten davor liegenden Arbeitstag bis 12 Uhr auf der Landesgeschäftsstelle eingehen. Alle vorliegenden Anträge sind vom Landesvorstand über die Landesgeschäftsstelle nach Delegiertenmeldeschluss binnen einer Woche an die Delegierten zu versenden; bei verkürzter Ladungsfrist genügt eine Verteilung als Tischvorlage. .
§ 10 Abs. 10 Später eingereichte Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge von dem LPT behandelt werden, wenn die Versammlung die Dringlichkeit mit Zwei-Drittel Mehrheit feststellt. Anträge zur Änderung oder Ergänzung von Anträgen können bis 48 Stunden vor Beginn des Parteitags gestellt werden, bei verkürzter Ladungsfrist oder sofern sie sich auf Dringlichkeitsanträge beziehen, bis zum Aufruf des Tagordnungspunktes, in dem der Grundantrag behandelt wird. Ausgenommen davon sind Anträge der Antragskommission im Rahmen ihrer Arbeit.
Alle weiteren Informationen zur LPT findet Ihr HIER.
Fragen zu den Anträgen und zu Verfahren wie auch Anliegen zur Nutzung von Antragsgrün könnt ihr uns an die Adresse lgs@gruene-saar.de schicken.