Veranstaltung: | Landesparteitag 23.11.2024 Orscholz |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 11 Anträge |
Antragsteller*in: | LAVO (dort beschlossen am: 08.11.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.11.2024, 08:42 |
A6: Abänderung von Beschlüssen bezüglich Ablauf und Ziele der Strukturreform
Antragstext
Der Landesparteitag beschließt, teils Abänderung der Beschlüsse des kleinen
Parteitags und des Parteirates, bezüglich des Ablaufs und der Ziele der
Strukturreform:
1) Der Landesvorstand beauftragt eine externe Kanzlei zur Erstellung des
Satzungsentwurfes.
2) Der Parteirat wird durch den Landesparteitag gewählt. Der Parteirat besteht
aus 12 gewählten Mitgliedern sowie dem geschäftsführenden Landesvorstand. Die
Kreisverbände können jeweils Vorschläge für die zu wählenden Mitglieder des
Parteirates machen. Damit kann eine Sicherstellung der Quotierung und eine
Beteiligungschance der ganzen Basis (z. B. der LAGen, der GJ etc.) erfolgen.
3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden alle durch den Landesparteitag
gewählt.
4) Der Landesvorstand wird auf sechs Personen verkleinert. Es werden 2
stellvertretende Landesvorsitzende gewählt.
5) Der Austausch mit den KVen (Kreisvorständekonferenz) wird in einer
Geschäftsordnung geregelt.
Begründung:
Auf dem letzten kleinen Parteitag und Parteirat wurde auf Basis der Ergebnisse
der Strukturkommission ein Grundsatzantrag zur Strukturreform beschlossen.
Daraufhin hat eine Satzungskommission die Arbeit aufgenommen und zunächst die
Beschlusslage sortiert und sich mit dem Justiziar des Bundesverbandes beraten.
Im Rahmen einer juristischen Prüfung sind dabei mehrere problematische Aspekte
aufgefallen, die einer Anpassung bedürfen. Da die Satzungskommission kein
politisches Mandat hat und ihre Aufgabe auch nicht so begreift, ist ein erneuter
Beschluss des Parteitags notwendig.
Die Änderungen sollen die Vorschläge der Strukturkommission möglichst nah
abbilden und die Vereinbarkeit mit dem Parteiengesetz sicherstellen.
Zu 1) Mangels ausreichender personeller Ressourcen und der anstehenden
Bundestagswahl möchten wir eine externe Kanzlei beauftragen, die Satzung neu zu
erstellen. Wir sind zur Einstellung gekommen, dass es sich dabei um einen
erheblichen Aufwand handelt, den wir nicht im vorgegebenen Zeitrahmen stemmen
können. Eine externe Beauftragung dürfte die Korrektheit der neuen Regelungen
gewährleisten.
Zu 2) Der Parteirat ist ein Gremium auf Landesebene, das daher auch von den
Delegierten des Landesparteitages gewählt werden sollte. Eine „Bestätigung“ von
vorher gewählten Mitgliedern ist in der Satzung nicht vorgesehen, da sie anders
als eine „Wahl“ nicht geregelt ist.
Zu 3) Vorgesehen war zuvor eine Wahl der stellvertretenden Landesvorsitzenden
aus dem Kreis des Parteirats. Dadurch wird die Möglichkeit einer freien
Kandidatur eingeschränkt und das Gremium nicht aus den Reihen der Versammlung
gewählt. Dies ist nicht mit dem Parteiengesetz vereinbar. Zudem hätten die
Mitglieder eine Doppelfunktion, sodass der beratende Charakter des Parteirates
verloren ginge.
Zu 4) Der Parteirat ist keine Versammlung im Sinne des Parteiengesetzes und darf
daher nach dem Parteiengesetz nur zu 1/5 aus geborenen Mitgliedern bestehen.
Dies kann durch eine Verkleinerung des Landesvorstandes, dessen Mitglieder
geborene Mitglieder im Parteirat sind, gelöst werden.
Zu 5) Die Regelung einer Konferenz, die kein Gremium, Organ oder eine
Versammlung mit definierten Aufgaben darstellt, sollte besser in einer
Geschäftsordnung getroffen werden. Die Kreisvorständekonferenz kann weder
Beschlüsse für die Kreise noch für das Land erlassen. Zudem wird so in die
Autonomie der Kreisvorstände eingegriffen.